Eine Wallet
Käufe auf einer Börse oder Wallet bilden eine eigene Reihenfolge. Bestände anderer Konten werden nicht global beigemischt.
Gib mehrere Käufe und einen Verkauf aus derselben Wallet ein. Die Lot-Spur zeigt dir die walletbezogene FIFO-Reihenfolge, anteilige Kosten, Gebühren und die Jahresfrist jeder verbrauchten Tranche.
Eingabe · eine Wallet
Gesamtkosten enthalten Kaufgebühren. Verkaufserlös und Verkaufsgebühren werden getrennt erfasst.
FIFO-Lot-Spur
Nettoerlös
53.910,00 €
Verbrauchte Kosten
32.000,00 €
Ergebnis dieses Verkaufs
21.910,00 €
Verbrauch in Datumsreihenfolge
0,6 BTC verkauft
Kauf vom 01. Nov. 2024
0,4 BTC in der Tranche
Kauf vom 15. Apr. 2025
0,35 BTC in der Tranche
Kauf vom 01. Sept. 2025
0,3 BTC in der Tranche
Ergebnis innerhalb der Jahresfrist
5.970,00 €
Fließt im dargestellten Privatfall grundsätzlich in den Jahresgesamtgewinn ein.
Ergebnis außerhalb der Jahresfrist
15.940,00 €
Kann im dargestellten Privatfall nach aktueller Rechtslage nicht steuerbar sein.
Was der Rechner abbildet
Das BMF stellt zunächst auf eine dokumentierte Einzelzuordnung ab. Ist sie nicht möglich, kann FIFO für die Wertermittlung vereinfachend verwendet werden. Dabei gilt die Betrachtung je Wallet und je Kryptowert.
Käufe auf einer Börse oder Wallet bilden eine eigene Reihenfolge. Bestände anderer Konten werden nicht global beigemischt.
Der Rechner verteilt Menge, Erlös und Verkaufsgebühren auf die ältesten erfassten Kauftranchen.
Das Ergebnis ersetzt weder eine vollständige Historie noch die Prüfung von Transfers, Tauschvorgängen und weiteren Einkünften.
Ergebnis lesen
Die Lot-Spur beginnt mit dem ältesten Kauf. Reicht diese Tranche nicht für die Verkaufsmenge, wird der Rest aus dem nächstältesten Kauf entnommen. Der Verkaufserlös und die eingegebene Verkaufsgebühr werden proportional auf die verbrauchten Mengen verteilt.
§ 23 EStG betrachtet bei anderen Wirtschaftsgütern grundsätzlich den Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung. Exakt ein Jahr ist noch nicht länger als ein Jahr. Der Rechner kennzeichnet eine Tranche deshalb erst ab dem folgenden Kalendertag als außerhalb der Jahresfrist.
Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt für den Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Kalenderjahres. Aus diesem einzelnen Beispiel lässt sich weder die Freigrenze noch eine konkrete Steuerschuld ableiten.