Methodik · Verwendungsreihenfolge

Walletbezogene FIFO: Methode, Transfers und Rechenbeispiel

Verstehe, wann FIFO bei privaten Kryptowerten verwendet wird, warum jede Wallet getrennt betrachtet wird und wie Anschaffungsdaten bei Eigenüberträgen erhalten bleiben.

Fach- und Produktstand: 29. August 2026

Reihenfolge

Einzelzuordnung zuerst, FIFO als Vereinfachung

Das BMF stellt bei veräußerten Kryptowerten zunächst auf die Einzelbetrachtung ab. Ist sie nicht möglich, kann für die Wertermittlung vereinfachend unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Einheiten einer Handelsbezeichnung zuerst veräußert wurden. Diese FIFO-Anwendung erfolgt je Wallet und muss dort grundsätzlich beibehalten werden, bis der Bestand dieses Kryptowerts vollständig veräußert ist.

Aktuelle Produktmethode

KryptoMelder berechnet derzeit ausschließlich walletbezogene FIFO für private Standardfälle. Eine andere im Portfolio gespeicherte Methode wird nicht still umgedeutet, sondern erzeugt ein blockierendes Problem.

Wallettrennung

Warum Börse A und Ledger keine gemeinsame Warteschlange sind

Börse A

Eigene BTC-Tranchen mit Anschaffungsdatum und Kostenbasis.

Ledger

Eigener Bestand; bestätigte Eigenüberträge bringen ihre ursprünglichen Tranchen mit.

Ohne verbundenen Ausgang und Eingang darf ein Transfer nicht wie ein neuer Kauf mit unbekannten Anschaffungskosten oder wie ein steuerpflichtiger Verkauf behandelt werden.

Rechenfall

Zwei Käufe, ein Eigenübertrag, ein Verkauf

DatumVorgangMengeWertFIFO-Folge
15.01.2024Kauf auf Börse A0,40 BTC12.000 €erste Tranche
20.11.2024Kauf auf Börse A0,30 BTC18.000 €zweite Tranche
10.03.2025Eigenübertrag zum Ledger0,25 BTCkein VerkaufAnschaffungsdaten wandern mit
20.05.2025Verkauf vom Ledger0,20 BTC14.000 € ErlösVerbrauch aus erster Tranche

Verbrauchte Kostenbasis

6.000 €

0,20 von 0,40 BTC aus der ersten 12.000-Euro-Tranche.

Rechnerischer Gewinn

8.000 €

14.000 Euro Erlös abzüglich 6.000 Euro Anschaffungskosten, ohne weitere Gebühren.

Haltedauer

über 1 Jahr

Der Eigenübertrag setzt den Anschaffungszeitpunkt vom 15. Januar 2024 nicht zurück.

Im dargestellten privaten Standardfall liegt der Verkauf außerhalb der Jahresfrist. Gebühren, eine abweichende Einzelzuordnung oder ein anderer steuerlicher Sachverhalt können das Ergebnis verändern.

Wann kein finaler Bericht entstehen darf

  • • Ein Abgang lässt den Bestand einer Wallet unter null fallen.
  • • Eine vorhandene Menge besitzt keine belegte Anschaffungskosten-Tranche.
  • • Ein Transfer zwischen eigenen Konten ist nur einseitig vorhanden oder noch nicht bestätigt.
  • • Wallet, EUR-Wert oder Bewertungsnachweis fehlen bei einem relevanten Vorgang.

Weiter prüfen

Import, Berechnung und Bericht bilden eine Belegkette. Öffne den Schritt, den du als Nächstes nachvollziehen möchtest.

Passt deine Historie zur walletbezogenen Berechnung?

Importiere deine vollständigen Börsen- und Walletdaten. KryptoMelder markiert ungeklärte Transfers, negative Bestände und fehlende Anschaffungskosten vor dem finalen Bericht.

Eigene Daten prüfen