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FIFO bei Krypto: walletbezogenes Beispiel mit drei Kauftranchen

Veröffentlicht am 28. Dezember 2025Geprüft am 29.8.20265 Min. LesezeitKryptoMelder Redaktion
FIFO bei Krypto: walletbezogenes Beispiel mit drei Kauftranchen

Wenn du denselben Kryptowert mehrfach kaufst und später nur einen Teil verkaufst, muss feststehen, welche Anschaffung zu diesem Verkauf gehört. Davon hängen Anschaffungskosten und Jahresfrist ab.

FIFO bedeutet First in, first out: Die zuerst angeschafften Einheiten gelten als zuerst veräußert. Für deutsche Kryptowerte ist dabei ein wichtiger Zusatz entscheidend: Die Betrachtung erfolgt je Wallet.

Was das BMF tatsächlich vorgibt

Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 nennt in den Randnummern 61 und 62 diese Reihenfolge:

  1. Vorrangig gilt die Einzelbetrachtung, wenn eine konkrete Zuordnung möglich und dokumentiert ist.
  2. Ist sie nicht möglich, gelten für die Haltefrist zuerst angeschaffte Einheiten als zuerst veräußert.
  3. Für die Wertermittlung ist dann grundsätzlich die Durchschnittsmethode vorgesehen; aus Vereinfachungsgründen kann auch hierfür FIFO verwendet werden.
  4. Die Betrachtung erfolgt je Wallet und je Kryptowert.
  5. Die gewählte Methode ist innerhalb dieses Bestands grundsätzlich bis zur vollständigen Veräußerung beizubehalten.

KryptoMelder verwendet FIFO als dokumentierte Vereinfachungsmethode. Es handelt sich nicht um einen globalen Pool über alle Börsen und Wallets.

Drei Kauftranchen in einer Wallet

In einer Kraken-Wallet liegen diese BTC-Käufe:

Kaufdatum Menge Preis je BTC Anschaffungskosten
1. November 2024 0,40 BTC 50.000 € 20.000 €
15. April 2025 0,35 BTC 60.000 € 21.000 €
1. September 2025 0,30 BTC 80.000 € 24.000 €

Am 15. Dezember 2025 werden aus derselben Wallet 0,60 BTC zu 90.000 Euro je BTC verkauft. Der Erlös beträgt 54.000 Euro; die Verkaufsgebühr beträgt 90 Euro.

Welche Tranchen werden nach FIFO verkauft?

FIFO ordnet den Verkauf so zu:

  1. 0,40 BTC aus dem Kauf vom 1. November 2024
  2. 0,20 BTC aus dem Kauf vom 15. April 2025

Von der zweiten Tranche bleiben 0,15 BTC übrig. Die dritte Tranche von 0,30 BTC bleibt vollständig erhalten.

Für das Beispiel wird die Verkaufsgebühr von 90 Euro proportional auf die 0,60 BTC verteilt:

Zugeordnete Tranche Erlös Anschaffungskosten Gebührenanteil Ergebnis Jahresfrist
0,40 BTC vom 1. November 2024 36.000 € 20.000 € 60 € 15.940 € Gewinn mehr als ein Jahr
0,20 BTC vom 15. April 2025 18.000 € 12.000 € 30 € 5.970 € Gewinn nicht mehr als ein Jahr

Der erste Teil liegt außerhalb der Jahresfrist. Der zweite Teil liegt innerhalb der Jahresfrist und fließt grundsätzlich in den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ein.

Das Beispiel unterstellt direkte Kryptowerte im Privatvermögen und keine konkret dokumentierte Einzelzuordnung. Andere Sachverhalte können anders zu beurteilen sein.

Warum die Wallet-Zuordnung das Ergebnis verändert

Angenommen, du hältst zusätzlich 0,50 BTC auf einem Ledger, den du schon 2022 gekauft hast. Diese Ledger-Tranche wird nicht automatisch zur ältesten Kraken-Tranche. Der Verkauf aus der Kraken-Wallet greift auf den dort vorhandenen Bestand zu.

Ein Übertrag zwischen zwei eigenen Wallets ist grundsätzlich kein Verkauf. Für eine korrekte Fortführung müssen aber diese Informationen am Ziel erhalten bleiben:

  • ursprüngliches Anschaffungsdatum
  • ursprüngliche Anschaffungskosten
  • übertragene Menge
  • Quell- und Ziel-Wallet
  • Transaktionshash oder andere Transferreferenz
  • Gebühren und deren Behandlung

Fehlt die Gegenseite, kann eine Auszahlung wie ein ungeklärter Abgang aussehen. Ein Steuerprogramm sollte den Vorgang deshalb nicht still als Verkauf oder steuerneutralen Transfer raten.

FIFO bei Krypto-zu-Krypto-Tausch

Ein Tausch von BTC in ETH enthält zwei Seiten:

  1. Die hingegebenen BTC werden zum maßgeblichen Euro-Wert veräußert.
  2. Die erhaltenen ETH werden mit diesem Wert neu angeschafft.

Für die BTC-Seite wird aus der betreffenden Wallet die veräußerte Tranche zugeordnet. Für die ETH beginnt eine neue Anschaffungstranche mit eigenem Zeitpunkt und eigenen Anschaffungskosten.

Gebühren richtig dokumentieren

Gebühren können Anschaffungsnebenkosten erhöhen oder den Veräußerungsgewinn mindern. Wird eine Netzwerk- oder Handelsgebühr in Kryptowerten bezahlt, kann zusätzlich ein eigener Abgang dieses Kryptowerts vorliegen.

Bewahre deshalb nicht nur eine Euro-Gesamtsumme auf, sondern:

  • Gebührenmenge und Gebührenasset
  • Euro-Wert und Kursquelle
  • Zeitpunkt
  • zugehörigen Kauf, Verkauf oder Transfer
  • verwendete steuerliche Behandlung

Die Einordnung kann je Vorgang variieren. Bei größeren oder ungewöhnlichen Gebühren sollte der Einzelfall fachlich geprüft werden.

FIFO und die 1.000-Euro-Freigrenze

FIFO entscheidet über den Gewinn des einzelnen Verkaufs. Die Freigrenze wird anschließend auf den Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Kalenderjahres angewendet.

Dieser Gesamtgewinn bleibt nur steuerfrei, wenn er weniger als 1.000 Euro beträgt. Die Freigrenze ist kein Freibetrag: Bei genau 1.000 Euro oder mehr wird nicht lediglich der übersteigende Teil betrachtet.

Praktische Prüfliste

Bevor du einen FIFO-Report übernimmst, kontrolliere:

  1. Sind alle Käufe vor dem ersten Verkauf vorhanden?
  2. Sind Börsen und eigene Wallets getrennt zugeordnet?
  3. Sind Eigenüberträge auf beiden Seiten verbunden?
  4. Stimmen Mengen und Bestände nach jedem Vorgang?
  5. Sind Krypto-zu-Krypto-Tausche mit beiden Seiten erfasst?
  6. Sind Gebührenasset und Euro-Wert dokumentiert?
  7. Ist die verwendete Methode je Wallet im Bericht genannt?

Erst einen Zeitraum prüfen, dann die gesamte Historie

Der kostenlose FIFO-Rechner zeigt für mehrere Kauftranchen aus einer Wallet, welche Mengen ein Verkauf verbraucht. Für die vollständige Historie importierst du anschließend deine CSV-Daten und kontrollierst Transfers und offene Zuordnungen.

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