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Wie funktioniert die Staking-Steuer in Deutschland?

Fachlich geprüft am 4.8.2026

Krypto-Staking generiert laufende Erträge. Das deutsche Steuerrecht ordnet Staking-Rewards nicht den gewöhnlichen Krypto-Trades zu, sondern den "Sonstigen Einkünften" nach § 22 Nr. 3 EStG. Dabei gilt für den Zufluss der Rewards eine harte steuerliche Freigrenze von lediglich 256 Euro pro Kalenderjahr.

Die Zwei-Phasen-Besteuerung beim Staking

Staking-Einnahmen zu versteuern ist tückisch, da das Finanzamt zwei verschiedene steuerliche Ereignisse bewertet:

1. Der Zufluss (Erhalt der Rewards)

In dem Moment, in dem die Staking-Rewards (z.B. neue ETH oder ADA) in deiner Wallet landen, fließen sie dir zu. Das BMF verlangt, dass du den Euro-Gegenwert exakt in diesem Moment ermittelst.

  • Liegen die maßgeblichen Einkünfte aus Leistungen im Kalenderjahr unter 256 Euro, greift die Freigrenze des § 22 Nr. 3 EStG.
  • Bereits exakt 256 Euro sind nicht weniger als die Grenze. Dann kann der vollständige Betrag dieser Einkunftsart dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Die Einordnung gehört in die Anlage SO und sollte bei Sonderfällen geprüft werden.

Wichtig: Diese 256 € Freigrenze ist unabhängig von der 1.000 € Freigrenze für Krypto-Verkäufe!

2. Der Verkauf der Staking-Rewards

Der auf den 1. Schritt angesetzte Euro-Gegenwert beim Erhalt der neuen Coins bildet nun deine steuerlichen Anschaffungskosten. Ab hier gelten für die erhaltenen Staking-Tokens wieder die normalen Regeln für private Veräußerungsgeschäfte: Hältst du die erhaltenen Coins für länger als 1 Jahr (Spekulationsfrist), ist der spätere Verkaufsgewinn absolut steuerfrei. Verkaufst du sie unter 1 Jahr, greift für den Kursgewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) die reguläre 1.000 € Freigrenze.

Keine Verlängerung der Haltefrist mehr

Gute Nachrichten: Ein Schreckgespenst der Vergangenheit ist tot. Das BMF hat Mitte 2022 in einem finalen Schreiben klargestellt, dass die Nutzung von Coins für Staking oder Lending die ein-jährige Haltefrist der gestaketen Ursprungs-Coins NICHT mehr auf 10 Jahre verlängert. Dein eingesetztes Kapital bleibt nach 1 Jahr steuerfrei veräußerbar.

⚠️ Jeden Zufluss dokumentieren: Börsen wie Binance oder Kraken schütten Rewards teils stündlich aus. KryptoMelder kann passend aufbereitete CSV-Daten einlesen; fehlende oder falsch erkannte Rewards musst du im Formular mit Zuflusszeitpunkt, Menge, Wallet, EUR-Wert und Kursquelle ergänzen. Es gibt derzeit keine API-Synchronisation und keine sekundengenaue Kursgarantie.

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