Gesetzgebungsstand 4. August 2026

Krypto-Haltefrist vor dem Aus? Das gilt jetzt.

Die einjährige Haltefrist gilt weiterhin. Zugleich gibt es konkrete politische Vorhaben, sie abzuschaffen. Solange keine Neuregelung beschlossen und verkündet ist, solltest du weder mit einer Abschaffung noch mit Bestandsschutz rechnen.

Was du jetzt vorbereiten kannst

Dokumentation bleibt in jedem Szenario wichtig

Transaktionshistorien der Börsen und Wallets vollständig sichern
Kaufdatum und Anschaffungskosten je Tranche prüfen
Bestände innerhalb und außerhalb der einjährigen Haltefrist trennen
Offene Datenlücken vor Verkauf oder Steuererklärung klären

Was aktuell gilt

Private Veräußerungsgewinne mit Kryptowerten können nach Ablauf der einjährigen Frist außerhalb des § 23 EStG liegen. Entscheidend sind Erwerb, Veräußerung und der Einzelfall.

Was politisch geplant ist

Im Bundestag liegt ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Haltefrist vor. Auch die Bundesregierung hat eine stärkere Besteuerung angekündigt. Ein Vorhaben ist noch kein geltendes Gesetz.

Was noch offen ist

Für eine verlässliche persönliche Planung sind der endgültige Gesetzestext, das Inkrafttreten sowie mögliche Stichtags- und Übergangsregeln maßgeblich.

Praktische Konsequenz

Nicht auf Schlagzeilen, sondern auf belastbare Daten bauen.

Kaufdatum, Kostenbasis, Wallet-Zuordnung, Verkäufe, Gewinne und Verluste bleiben unabhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens relevant. Sichere Rohdaten deshalb frühzeitig und bewahre auch ältere Exportstände auf.

Vor größeren Verkäufen oder Gestaltungen solltest du den dann geltenden Rechtsstand und deinen konkreten Sachverhalt mit einer Steuerkanzlei prüfen.