Was aktuell gilt
Private Veräußerungsgewinne mit Kryptowerten können nach Ablauf der einjährigen Frist außerhalb des § 23 EStG liegen. Entscheidend sind Erwerb, Veräußerung und der Einzelfall.
Die einjährige Haltefrist gilt weiterhin. Zugleich gibt es konkrete politische Vorhaben, sie abzuschaffen. Solange keine Neuregelung beschlossen und verkündet ist, solltest du weder mit einer Abschaffung noch mit Bestandsschutz rechnen.
Was du jetzt vorbereiten kannst
Dokumentation bleibt in jedem Szenario wichtig
Private Veräußerungsgewinne mit Kryptowerten können nach Ablauf der einjährigen Frist außerhalb des § 23 EStG liegen. Entscheidend sind Erwerb, Veräußerung und der Einzelfall.
Im Bundestag liegt ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Haltefrist vor. Auch die Bundesregierung hat eine stärkere Besteuerung angekündigt. Ein Vorhaben ist noch kein geltendes Gesetz.
Für eine verlässliche persönliche Planung sind der endgültige Gesetzestext, das Inkrafttreten sowie mögliche Stichtags- und Übergangsregeln maßgeblich.
Praktische Konsequenz
Kaufdatum, Kostenbasis, Wallet-Zuordnung, Verkäufe, Gewinne und Verluste bleiben unabhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens relevant. Sichere Rohdaten deshalb frühzeitig und bewahre auch ältere Exportstände auf.
Vor größeren Verkäufen oder Gestaltungen solltest du den dann geltenden Rechtsstand und deinen konkreten Sachverhalt mit einer Steuerkanzlei prüfen.