NFT-Steuern in Deutschland
Fachlich geprüft am 4.8.2026
Die steuerliche Behandlung eines NFT hängt von den verkörperten Rechten und der Nutzung ab. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 behandelt Non-Fungible Token ausdrücklich nicht. Pauschale Aussagen, jeder NFT unterliege sicher derselben Ein-Jahres-Regel wie Bitcoin, sind deshalb zu weitgehend.
Kauf und Verkauf
Bei privater Vermögensverwaltung kann ein NFT als anderes Wirtschaftsgut eingeordnet werden und eine Veräußerung unter § 23 EStG fallen. Ob das im konkreten Fall gilt, hängt vom Token, den verbundenen Rechten und der Tätigkeit des Inhabers ab.
Wird ein NFT mit ETH, SOL oder einem anderen Kryptowert bezahlt, kann zusätzlich die Hingabe dieses Kryptowerts eine Veräußerung darstellen. Dokumentiere deshalb beide Seiten des Tauschs mit Zeitpunkt, Menge, Euro-Wert und Gebühren.
Minting und gewerbliche Tätigkeit
Wer NFTs planmäßig erstellt, vermarktet und fortlaufend verkauft, kann gewerbliche oder selbstständige Einkünfte erzielen. Creator Royalties, Umsatzsteuer und Betriebsausgaben müssen dann gesondert geprüft werden. Auch hier gibt es keinen pauschalen Steuersatz allein aufgrund der Bezeichnung „NFT“ oder „digitale Kunst“.
Dokumentation
Sichere Smart-Contract-Adresse, Token-ID, Wallets, Marktplatzbelege, Zahlungs-Token, Gas-Gebühren und die mit dem NFT verbundenen Rechte. KryptoMelder hat derzeit keinen automatischen NFT- oder Blockchain-Import; erfasse solche Vorgänge nur auf Basis vollständiger Nachweise und nach fachlicher Einordnung.