Liquidity Pools und LP-Token versteuern
Fachlich geprüft am 4.8.2026
Liquidity Pools sind im BMF-Schreiben vom 6. März 2025 nicht abschließend behandelt. Ob Ein- und Auszahlungen als steuerliche Tauschvorgänge gelten, hängt von der technischen und rechtlichen Ausgestaltung des Protokolls ab.
Einzahlung in den Pool
Erhältst du für eingezahlte Kryptowerte einen übertragbaren LP-Token oder eine neue Rechtsposition, kann ein steuerlicher Tausch vorliegen. Bei anderen Konstruktionen kann die Einordnung abweichen. Eine pauschale Aussage, jeder Deposit sei zwingend ein Verkauf, ist daher nicht belastbar.
Gebühren und Rewards
Laufende Token-Rewards oder separat zufließende Gebühren können im Zuflusszeitpunkt steuerlich relevant sein. Ob § 22 Nr. 3 EStG, ein Veräußerungsvorgang oder eine andere Einkunftsart greift, muss anhand des Protokolls geprüft werden. Bei § 22 Nr. 3 EStG gilt die Freigrenze nur für Einkünfte von weniger als 256 Euro.
Auszahlung aus dem Pool
Beim Einlösen eines LP-Tokens kann erneut ein Tauschvorgang entstehen. Durch Gebühren und Impermanent Loss weichen die ausgezahlten Mengen oft von der ursprünglichen Einzahlung ab. Für die Berechnung brauchst du daher die vollständige Kette aus Deposit, LP-Token, Rewards und Withdrawal.
Dokumentation
Sichere Transaktions-Hashes, Wallets, Smart-Contract-Adresse, Token-Mengen, Euro-Werte, Gebühren und Protokollbeschreibung. KryptoMelder unterstützt derzeit keinen automatischen DeFi- oder Smart-Contract-Import. Lass komplexe Pool-Vorgänge vor der steuerlichen Erfassung fachlich einordnen.