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Wie werden Krypto-Mining Einnahmen versteuert?

Krypto-Mining (die Generierung neuer Coins durch das Bereitstellen von Rechenleistung, z.B. bei Bitcoin) unterliegt in Deutschland einer strengen Unterscheidung: Ist deine Mining-Aktivität gewerblich oder privat? Diese Einstufung entscheidet darüber, ob du Gewerbesteuer zahlst oder die 1-jährige Haltefrist in Anspruch nehmen darfst.

1. Das private Mining (Gelegentliches Schürfen)

Zunächst die schlechte Nachricht: Echtes Bitcoin-Mining mit ASICs ist in Deutschland in den wenigsten Kellern zu Stromkosten rentabel. Wenn du aus Spaß an der Technik dennoch gelegentlich mit der Grafikkarte deines Gaming-PCs einen kleineren Altcoin schürfst, wird das Finanzamt dies oft als bloße "Liebhaberei" einstufen.

  • Keine Gewinnerzielungsabsicht: Bei reiner Liebhaberei stufst du das Mining so ein, als wäre es ein reines Hobby, das unterm Strich nur für Verluste sorgt. Gewinne müssen nicht zwingend versteuert werden, aber im Gegenzug darfst du auch die massiven Stromkosten und die Anschreibung (AfA) des teuren Equipments nicht gewinnmindernd ansetzen!

2. Das private Mining ("Sonstige Einkünfte")

Wird dir vom Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht zugestanden, du überschreitest damit aber noch nicht die Schwelle zum Gewerbe (Geringes Schürfen am heimischen PC über Plattformen wie NiceHash), fallen die erzeugten Coins unter § 22 Nr. 3 EStG (Sonstige Leistungen).

  • Der Zufluss: Du versteuerst den Euro-Wert der frisch geminten Coins im Sekundenbruchteil ihres Markteintritts. Liegst du insgesamt über 256€ ("Freigrenze"), zahlst du deine reguläre Einkommensteuer. Nur in diesem Fall kannst du die Hardware und den Stromkosten-Anteil als Werbungskosten geltend machen.

3. Das gewerbliche Mining (Der Profi)

Mining gilt extrem schnell als Gewerbe nach § 15 EStG, weil es auf Wiederholung (Dauerbetrieb von Rigs) und Gewinn ausgelegt ist.

  • Die Nachteile: Miete, teure Rigs, massiver Strom. Du kannst zwar alles gewinnmindernd (als Betriebsausgaben) absetzen, aber im Gegenzug werden deine generierten Coins Betriebsvermögen. Und für Betriebsvermögen gibt es keine 1-jährige Spekulationsfrist mehr. Du versteuerst jeden Cent Wertsteigerung deiner Bitcoin auf ewig mit deinem echten Steuersatz plus (eventuell) der kommunalen Gewerbesteuer.

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