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Krypto Freigrenze vs. Freibetrag

Fachlich geprüft am 4.8.2026

Bei privaten Veräußerungsgeschäften gilt seit 2024 eine Freigrenze von 1.000 Euro. § 23 EStG verlangt einen Gesamtgewinn von weniger als 1.000 Euro. Bei exakt 1.000 Euro greift die Freigrenze daher nicht; sie ist kein Freibetrag, der vom Gewinn abgezogen wird.

Die Krypto-Freigrenze (1.000 Euro)

Kryptowährungen fallen unter § 23 EStG. Seit dem Steuerjahr 2024 gilt hier eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (Zuvor lag sie bei 600 Euro).

  • Beispiel A: Du erzielst 2026 einen Krypto-Trading-Gewinn von 900 Euro. Da du unter der Grenze liegst, zahlst du 0 Euro Steuern.
  • Beispiel B: Du erzielst einen Krypto-Gewinn von 1.050 Euro. Da die Geltungsgrenze überschritten wurde, entfällt der Schutz. Du musst die vollen 1.050 Euro mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

⚠️ Achtung: Diese 1.000 € Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Wenn du im selben Jahr noch Gold oder Kunstwerke gewinnbringend verkaufst, werden diese Gewinne mit den Krypto-Gewinnen für die Freigrenze addiert!

Der Freibetrag (z.B. Sparer-Pauschbetrag)

Einen echten Freibetrag kennst du vermutlich von deinen Aktien oder ETFs (Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Singles). Ein Freibetrag schützt einen fixen Betrag immer vor der Steuer, egal wie viel du verdienst.

  • Beispiel: Du hast 1.500 Euro Aktiengewinne. Der Freibetrag von 1.000 Euro wird abgezogen. Du zahlst nur auf die restlichen 500 Euro die Abgeltungssteuer.

Für "echte" Kryptowährungen gibt es jedoch KEINEN Freibetrag, sondern nur die erwähnte Freigrenze. Eine seltene Ausnahme bilden Krypto-ETPs (Zertifikate ohne Lieferanspruch), da diese wie normale Aktien behandelt werden und somit vom Sparer-Pauschbetrag profitieren, dafür aber keine einjährige Haltefrist besitzen.

Prüfe den Gesamtgewinn: Die Grenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen. KryptoMelder kann unterstützte CSV-Daten nach FIFO aufbereiten; offene Zuordnungen und andere private Veräußerungsgeschäfte musst du ergänzen.

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