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Was ist Entstrickungsbesteuerung?

Die Entstrickungsbesteuerung (oft "Wegzugsbesteuerung" genannt) ist eine Regelung im deutschen Außensteuerrecht. Sie greift, wenn du als Privatperson mit steuerpflichtigen Krypto-Gewinnen ins Ausland umziehst. Der deutsche Fiskus tut so, als hättest du an der Grenze all deine Coins verkauft ("Fiktiver Verkauf"), um sich die Steuer auf die bisherigen Wertsteigerungen zu sichern, noch bevor du das Land verlässt.

Wann bin ich von der Wegzugsbesteuerung betroffen?

Die Entstrickungsbesteuerung bei Kryptowährungen ist komplex und hängt stark von deiner Rechtsform und deinem Status ab:

  1. Privatanleger (Der Normalfall): Für reine Privatanleger, die Kryptowährungen im Privatvermögen halten (also nicht als gewerbliches Unternehmen), greift die klassische Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG oft nicht, da diese eigentlich für wesentliche GmbH-Beteiligungen gedacht ist.
  2. Die Entstrickung nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG: Das Problem beginnt, wenn du Krypto gewerblich handelst oder sie Teil eines Betriebsvermögens sind (z.B. durch gewerbliches Mining). Hier kommt es zur sogenannten "Entstrickung". Zieht das Betriebsvermögen ins Ausland, wo das deutsche Besteuerungsrecht entfällt, unterliegen die stillen Reserven (Buchgewinne) sofort der Steuer in Deutschland. Dem Finanzamt ist es völlig egal, ob du tatsächlich in Euro ausgezahlt wurdest oder nicht.

Was passiert mit der 1-Jahres-Frist?

Echte Kryptowährungen (im Privatvermögen) sind in Deutschland nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Wenn du mit steuerfreien Coins ins Ausland verziehst, ist dies für das deutsche Finanzamt in der Regel unproblematisch, da ohnehin kein Besteuerungsrecht mehr bestand. Die Haltefrist "reist" also mit – solange die Coins im Privatvermögen gehalten werden und das neue Wohnsitzland keine anderen Regeln (wie Exit Taxes) anwendet.

Achtung: Wenn du innerhalb deines 1-jährigen Spekulationsfensters das Land verlässt, wird die Situation heikel. Oft gilt dann im neuen Land nach 6 Monaten (183-Tage-Regel) ein neues Besteuerungsrecht.

Steuerliches "Auscashen"

Ein fiktiver Verkauf durch Entstrickung (bei Gewerbe/Betriebsvermögen) ist für viele Krypto-Unternehmer der Ruin. Die Papiere weisen Millionengewinne auf (stille Reserven), aber du hast gar nicht das Bargeld (Euro), um diese "Exit-Tax" an das deutsche Finanzamt zu zahlen.

✈️ Planst du einen Umzug? Eine lückenlose Dokumentation, wann welcher Coin angeschafft wurde, ist für das Finanzamt der einzige Beweis, dass Coins bereits aus der 1-Jährigen Spekulationsfrist fallen. Dokumentiere dein Portfolio mit KryptoMelder rechtzeitig.

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