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NFT-Steuern in Deutschland: Kauf, Verkauf und Minting

Veröffentlicht am 4. Januar 2026Geprüft am 4.8.20263 Min. LesezeitKryptoMelder Redaktion
NFT-Steuern in Deutschland: Kauf, Verkauf und Minting

NFTs können Bilder, Mitgliedschaften, Spielgegenstände, Nutzungsrechte oder Forderungen repräsentieren. Genau deshalb gibt es keine belastbare Einheitsregel für „NFT-Steuern“. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 behandelt Non-Fungible Token ausdrücklich nicht. Für die Einordnung müssen Token, Rechte, Nutzung und Tätigkeit einzeln betrachtet werden.

NFT mit ETH oder SOL kaufen

Ein NFT-Kauf über einen Marktplatz besteht steuerlich aus mindestens zwei Seiten:

  1. Du gibst ETH, SOL oder einen anderen Kryptowert hin.
  2. Du erhältst den NFT beziehungsweise die damit verbundenen Rechte.

Die Hingabe des Zahlungs-Tokens kann eine Veräußerung dieses Kryptowerts darstellen. Liegt sie innerhalb der einjährigen Frist des § 23 EStG, kann ein Gewinn oder Verlust zu berechnen sein. Der Euro-Wert im Transaktionszeitpunkt bildet zugleich einen wichtigen Ausgangspunkt für die Dokumentation des NFT-Erwerbs.

NFT privat verkaufen

Bei privater Vermögensverwaltung kann ein NFT als anderes Wirtschaftsgut eingeordnet werden. Dann kann ein Verkauf innerhalb der Frist des § 23 EStG steuerbar sein. Ob ein Gewinn nach Ablauf eines Jahres nicht steuerbar ist, hängt jedoch davon ab, ob diese Einordnung im konkreten Fall trägt.

Die Freigrenze von 1.000 Euro gilt seit 2024 für den Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften. Sie greift nur bei weniger als 1.000 Euro; exakt 1.000 Euro liegen nicht darunter.

Minting, Royalties und Gewerblichkeit

Wer NFTs selbst erstellt und planmäßig vermarktet, kann gewerbliche oder selbstständige Einkünfte erzielen. Anzahl, Dauer, Wiederholungsabsicht, Organisation und Marktauftritt gehören zum Gesamtbild. Einnahmen aus dem Erstverkauf und laufende Creator Royalties sind dann nicht einfach wie ein privater Sammlungsverkauf zu behandeln.

Auch die Umsatzsteuer hängt von Leistung, Status des Unternehmers, Leistungsort und übertragenen Rechten ab. Ein NFT ist nicht allein wegen seines Motivs automatisch steuerbegünstigte Kunst. Bei wiederholtem Minting und internationalen Käufern sollte die umsatzsteuerliche Behandlung vor dem Launch geklärt werden.

Staking, Gaming und Nutzungsrechte

NFT-Staking, Play-to-Earn-Rewards und In-Game-Erträge können zusätzliche Einkünfte auslösen. Entscheidend ist, wofür die Zahlung erfolgt und wann wirtschaftlich darüber verfügt werden kann. Der spätere Verkauf der erhaltenen Token ist davon getrennt zu betrachten.

Welche Daten du sichern solltest

  • Smart-Contract-Adresse und Token-ID
  • eigene Wallet und Gegenpartei beziehungsweise Marktplatz
  • Transaktions-Hash und Zeitstempel
  • Menge und Euro-Wert des Zahlungs-Tokens
  • Marktplatz- und Gas-Gebühren
  • Beschreibung der mit dem NFT verbundenen Rechte
  • Belege zu Minting, Royalties und sonstigen Rewards

Screenshots allein reichen für eine vollständige Historie meist nicht. Exportiere zusätzlich Marktplatzdaten und sichere öffentliche Blockchain-Nachweise.

Grenzen von KryptoMelder

KryptoMelder hat derzeit keinen automatischen NFT-, Marktplatz- oder Blockchain-API-Import. Ein auf der Börse erworbener Zahlungs-Token kann in unterstützten CSV-Daten enthalten sein; der NFT-Kauf und spätere Verkauf müssen gesondert dokumentiert und fachlich eingeordnet werden.

Fazit

Bei NFTs ist die rechtliche Funktion wichtiger als das Bild. Prüfe Zahlungs-Token, NFT-Rechte, private oder gewerbliche Tätigkeit und mögliche Umsatzsteuer getrennt. Weil das aktuelle BMF-Schreiben NFTs nicht abschließend behandelt, solltest du bei wesentlichen Beträgen keine pauschale Haltefrist-Aussage als alleinige Grundlage verwenden.

Weiterlesen: NFT-Steuern im Glossar · Krypto-Airdrops versteuern · BMF-Schreiben 2025

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